Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Springen Sie hier direkt zum Thema Organisation & Ablauf, informieren Sie sich über Technik & Fachwissen oder prüfen Sie Ihre Rechte & Ansprüche.

Ablauf, Kosten & Organisation

Dieser Abschnitt erläutert die organisatorischen Schritte von der Unfallstelle bis zum fertigen Gutachten. Hier finden Sie Antworten zur Terminvereinbarung, zu den benötigten Unterlagen sowie zur Kostenabwicklung direkt mit der Versicherung.

Was sind die ersten Schritte direkt nach dem Unfall?

Unfallstelle sichern, Polizei rufen und Beweise (Fotos) sichern. Danach sollte direkt ein unabhängiger Gutachter kontaktiert werden.

Wer beauftragt den Gutachter – der Geschädigte oder die Versicherung?

Der Geschädigte hat das gesetzliche Recht auf einen freien Gutachter seiner Wahl. Man ist nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Wer trägt die Kosten für das KFZ-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist die Rechtslage eindeutig: Die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für den Sachverständigen vollständig übernehmen.

Welche Unterlagen werden zum Termin benötigt?

Wichtig sind der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Unfallbericht oder das polizeiliche Aktenzeichen.

Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?

Die Besichtigung vor Ort dauert ca. 30–60 Minuten. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Werktagen vor.

Wo findet die Besichtigung statt?

Wir kommen direkt zum Standort des Fahrzeugs, sei es nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. Der Geschädigte muss das Fahrzeug also nicht transportieren.

Warum ist ein unabhängiges Gutachten wichtig?

Nur ein unabhängiges Gutachten garantiert, dass alle Ansprüche neutral und vollständig erfasst werden, statt Kosten für die Versicherung zu sparen.

Darf das Auto schon vor dem Gutachten repariert werden?

Auf keinen Fall. Das Fahrzeug ist das wichtigste Beweismittel und muss vor der Reparatur im beschädigten Zustand professionell dokumentiert werden.

Was passiert bei Problemen mit der Versicherung?

Bei unberechtigten Kürzungen hilft das fundierte Gutachten als technischer Beweis. Zudem haben Geschädigte das Recht auf anwaltliche Unterstützung auf Kosten der Gegenseite.

Technik & Fachwissen

Dieser Bereich widmet sich den technischen Hintergründen der Fahrzeugbewertung. Hier werden Begriffe wie Wertminderung, Restwert oder wirtschaftlicher Totalschaden erklärt und Fragen zur genauen Schadensdiagnose beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag ist keine Beweissicherung. Nur ein Gutachten sichert alle Ansprüche rechtssicher ab.

Werden auch Schäden erkannt, die man von außen nicht sieht?

Ja. Da sich Kunststoffstoßstangen oft rückverformen, prüft der Experte gezielt auf verdeckte Schäden hinter der Verkleidung.

Was bedeutet „merkantile Wertminderung“?

Unfallwagen verlieren an Wert. Diese Wertminderung wird im Gutachten berechnet und muss von der Versicherung zusätzlich zur Reparatur ausgezahlt werden.

Wann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall übersteigen.

Was ist der „Restwert“?

Das ist der Wert des unreparierten Unfallwagens. Er wird über neutrale Börsen ermittelt, um einen realistischen Marktpreis zu garantieren.

Werden auch Elektro- und Hybridfahrzeuge begutachtet?

Ja, unter Beachtung spezieller Sicherheitsvorgaben für Hochvoltsysteme, um Schäden an der teuren Batterietechnik sicher zu bewerten.

Wie werden Sonderausstattungen berücksichtigt?

Zubehör wie teure Felgen oder Einbauten werden dokumentiert und erhöhen den Wiederbeschaffungswert im Gutachten.

Was passiert, wenn der Schaden während der Reparatur größer wird?

Sollten weitere Schäden auftauchen, wird ein Nachtragsgutachten erstellt, um die Kostenübernahme sicherzustellen.

Werden auch beschädigte Gegenstände im Auto ersetzt?

Ja, auch beschädigte Kindersitze, Ladung oder Fahrradträger werden aufgenommen und sind erstattungspflichtig.

Ihr Recht & Ihre Ansprüche

Ein unverschuldeter Unfall begründet diverse Schadensersatzansprüche, die über die reinen Reparaturkosten hinausgehen. Dieser Bereich informiert über Rechte wie Mietwagen, Nutzungsausfall oder Wertminderung und klärt die Rolle des Rechtsbeistands.

Besteht Anspruch auf einen Mietwagen?

Grundsätzlich ja, für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung, sofern ein Nutzungswille besteht.

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Wer keinen Mietwagen nutzt, erhält eine tägliche Geldentschädigung. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter.

Was bedeutet „fiktive Abrechnung“?

Geschädigte können sich die Reparaturkosten (netto) auszahlen lassen und frei entscheiden, ob oder wie sie das Fahrzeug reparieren.

Ist ein Rechtsanwalt sinnvoll?

Ja. Zur vollständigen Entlastung ist ein Anwalt sehr ratsam. Er übernimmt den gesamten Schriftverkehr, sodass der Geschädigte der Versicherung nicht selbst hinterherlaufen muss. Der Kunde wird von der bürokratischen Abwicklung nahezu komplett befreit.

Was ist die „130%-Regel“?

Unter bestimmten Bedingungen darf das Auto repariert werden, selbst wenn die Kosten bis zu 30 % über dem Fahrzeugwert liegen (Integritätsinteresse).

Was gilt bei Bagatellschäden?

Bei Schäden unter ca. 1000€ genügt meist ein Kostenvoranschlag zur Beweissicherung.

Muss man den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein, der Geschädigte ist nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren und kann jederzeit einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen.

Wie verhält es sich bei einer Teilschuld?

Bei Mitschuld werden die Kosten meist gequotelt. Hier ist die Zusammenarbeit von technischem Gutachter und Rechtsanwalt unerlässlich.

Darf die Versicherung das Gutachten kürzen?

Versicherungen versuchen oft pauschal zu kürzen. Der Gutachter prüft dies technisch und verfasst eine Stellungnahme, um die Ansprüche zu verteidigen.

Kontakt

Telefon: 015511391817

E-Mail: info[at]kfz-gutachter-hohenlohe.de

* Pflichtfelder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.